Bildungsprämie
Bildungsprämie I - Prämiengutschein
WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitnehmer, Selbstständige
Prämiengutschein
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Der Prämiengutschein ist Teil des Programms „Bildungsprämie“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und existiert seit 2008. Gefördert wird die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, die alle 2 Jahre stattfinden kann. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Lehrgangskosten, maximal immerhin 500€.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmer und Selbstständige über 25 Jahren, deren versteuertes Jahreseinkommen 20.000€ nicht überschreitet. Bei Verheirateten Interessierten beträgt der erlaubte Höchstwert 40.000€. Auch Mütter und Väter in Elternzeit sind berechtigt, den Prämiengutschein zu beziehen. Jedoch gilt dieser nicht für Arbeitslose oder Interessierte, die Anspruch auf eine andere Förderung für den betreffenden Kurs haben. Der Prämiengutschein kann alle zwei Jahre neu beantragt werden, wenn es sich nicht um eine betriebliche Schulung handelt.
WER IST ANSPRECHPARTNER?
Möchten Sie den Prämiengutschein beantragen, so vereinbaren Sie einen dafür erforderlichen Beratungstermin in einer Beratungsstelle. Diese können regionale Industrie- und Handelskammern sein, aber auch Volkshochschulen, Jobcenter und städtische Ämter bieten sich dafür an.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsprämie.info und unter der
kostenlosen Hotline 0800 26 23 000.
Bildungsprämie II - Spargutschein, ehemals Weiterbildungssparen
WER WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitnehmer, Selbstständige
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das sogenannte Weiterbildungssparen ergibt den zweiten Teil der Bildungsprämie und existiert wie der zugehörige Prämiengutschein seit 2008. Gefördert wird die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, die alle 2 Jahre stattfinden kann. Das Programm ist auch mit dem Prämiengutschein kombinierbar.
Es richtet sich an Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen ansparen, Anspruch auf die Arbeitnehmerzulage haben und sich mit Hilfe dieses Geldes weiterbilden möchten.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Normalerweise haben jene vermögenswirksame Leistungen eine siebenjährige Sperrfrist, in der kein Geld abgehoben werden kann. Möchte man sich nun aber fortbilden, so kann mit der Förderung trotz der Sperrfrist Geld entnommen werden, ohne dass die Zulage verloren geht.
WER IST ANSPRECHPARTNER?
Erforderlich für die Beantragung dieser Förderungsmaßnahme ist ein Beratungstermin bei einer Beratungsstelle, welche Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Personalstellen und Betriebsräte darstellen können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsprämie.info und unter der kostenlosen
Hotline 0800 26 23 000.